Information über die Sicherung von Ansprüchen von Einlegern und Anlegern
Die Sydbank (Schweiz) AG ist ein nach Schweizer Recht geführtes Finanzinstitut und untersteht dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen vom 8. November 1934 (Bankengesetz) und der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA (ehemals Eidgenössische Bankenkommission, EBK), Bern.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit einer Schweizer Bank gilt für die hinterlegten Kundenvermögen ein differenziertes Vorgehen. Es muss nämlich unterschieden werden zwischen den Geldern, bei welchen die Schweizer Bank selber der Schuldner ist, sowie den Vermögensanlagen, welche bei der Schweizer Bank nur im Depot hinterlegt sind oder durch die Schweizer Bank nur treuhänderisch im Ausland platziert wurden.
Für die im Depot des Kunden bei der Sydbank (Schweiz) AG hinterlegten Vermögensanlagen (zum Beispiel Fondsanteile, Aktien, Anleihen) ist im Bankengesetz festgehalten, dass diese im Konkurs der Bank vorab ausgesondert werden. Das bedeutet, dass solche Vermögenswerte der Kunden gar nicht erst in die Konkursmasse fallen sondern direkt den Kunden der Sydbank (Schweiz) AG herausgegeben werden.
Auch die im Ausland platzierten Treuhandanlagen werden nur im Namen der Sydbank (Schweiz) AG, aber immer für Rechnung ihrer Kunden dort gehalten. Deshalb sind auch die Treuhandanlagen bei einem Konkurs der Sydbank (Schweiz) AG nicht betroffen.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Sydbank (Schweiz) AG würden somit nur diejenigen Einlagen in die Konkursmasse fallen, für die eine direkte Forderung des Kunden (als Gläubiger) gegenüber der Sydbank (Schweiz) AG (als Schuldner) besteht. Das wären beispielsweise die Guthaben auf dem Kontokorrentkonto, also die „nicht investierten“ Gelder.
Für die im Namen des Kunden bei der Sydbank (Schweiz) AG gebuchten Einlagen gilt bis zum Höchstbetrag von 100'000 Schweizer Franken pro Person ein im Bankengesetz verankertes Konkursprivileg.
Der von der FINMA genehmigte privatrechtlich organisierte gemeinsame Einlagensicherungsverein der Schweizer Banken und Effektenhändler garantiert den berechtigten Kunden der Sydbank (Schweiz) AG die Auszahlung der gesetzlich privilegierten Einlagen bis zum Höchstbetrag von 100'000 Schweizer Franken innert dreier Monaten. Somit würden solche Guthaben rasch ausbezahlt, insbesondere noch bevor allfällige Zahlungen aus der Konkursmasse zur Verfügung stehen. Gemäss dem Bankengesetz ist der Maximalbetrag der Einlagensicherung auf CHF 6 Milliarden beschränkt.
Weitere Informationen über die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler finden Sie unter: